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Behandlung von Kindern / Jugendlichen


Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen benötigen wir eine Erklärung zum Sorgerecht. Nur so kann sichergestellt werden, das die Behandlung stets im Sinne der Sorgeberechtigten (z.B. beider Eltern erfolgt).


Formular —> Sorgerechtserklärung (10)

Können die Sorgeberechtigten die Begleitung zum Behandlungstermin nicht selbst wahrnehmen, benötigen wir eine Vollmacht für eine volljährige Begleitperson.


Formular —> Vollmacht zur Begleitung Minderjähriger durch Dritte (11)

Hierfür können Sie unseren Formularservice unter anamnese.espenhayn.de nutzen. Das Kennwort erhalten Sie telefonisch oder per eMail automatisch mit unserer Neupatienteninformation.

Alternativ können Sie das Formular bei Ihrem Praxisbesuch vor Ort ausfüllen.