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Schweigepflichtsentbindung


Weitere Formulare hinsichtlich der Entbindung von der Schweigepflicht finden Sie ebenfalls in unserem Formularservice unter anamnese.espenhayn.de

Bitte beachten Sie, dass wir ohne Entbindung der Schweigepflicht z.B. keine Auskünfte selbst an Ehepartner erteilen dürfen. Gleiches betrifft die Vor- , Mit- und Weiterbehandler (z.B. andere Zahnärzte / Therapeuten), wo wir gern für Sie die Übermittlung von behandlungsrelevanten Informationen übernehmen. Liegt unserer Praxis eine diesbezügliche Entbindung nicht vor, müssen Sie selbst für den Transfer der Daten Sorge tragen.